Vertragsgrundlagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Verträge mit Unternehmern über Speditions- und Transportleistungen

Stand: 14. August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Mark Tunney, handelnd unter TUNNEY Speditions- & Logistik-Service (nachfolgend „TUNNEY Logistik“), und seinen Auftraggebern über Speditions- und Transportleistungen.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn TUNNEY Logistik ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Ergänzende Geltung der ADSp 2017

Ergänzend gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in der vom DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e. V. veröffentlichten deutschen Fassung.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Danach gehen diese besonderen Geschäftsbedingungen den ADSp 2017 vor.

ADSp 2017 beim DSLV aufrufen →

3. Angebote und Vertragsschluss

Angebote von TUNNEY Logistik sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von TUNNEY Logistik in Textform oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.

4. Angaben und Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Prüfung und Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Abhol- und Lieferanschrift, Ansprechpartner, Termine und Zeitfenster, Anzahl und Art der Packstücke, Maße, Rohgewicht, Warenart, Warenwert sowie besondere Lade-, Sicherungs-, Temperatur-, Zoll- oder Gefahrgutanforderungen.

Änderungen dieser Angaben sind TUNNEY Logistik unverzüglich in Textform mitzuteilen. Folgen unvollständiger, unrichtiger oder verspäteter Angaben richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den ergänzend geltenden ADSp 2017.

5. Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Entgeltforderungen aus Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Standgeld

Für eine vereinbarte Ladestelle und eine vereinbarte Entladestelle gelten folgende standgeldfreie Zeiten:

  • bei Komplettladungen jeweils zwei Stunden für die Beladung und zwei Stunden für die Entladung;
  • bei Teilpartien jeweils eine Stunde für die Beladung und eine Stunde für die Entladung.

Die jeweilige Wartezeit beginnt mit dem vereinbarten Lade- oder Entladetermin, frühestens jedoch mit der Ankunft und Lade- beziehungsweise Entladebereitschaft am vereinbarten Ort. Bei verspäteter Ankunft beginnt sie mit der tatsächlichen Lade- beziehungsweise Entladebereitschaft.

Wird die jeweilige standgeldfreie Zeit aus Gründen überschritten, die TUNNEY Logistik nicht zu vertreten hat, werden für jede danach angefangene Stunde 55,00 Euro netto Standgeld berechnet.

Das Standgeld wird in der Transportrechnung gesondert ausgewiesen und erhöht den Rechnungsendbetrag. Weitere Lade- oder Entladestellen und hierfür geltende Freizeiten oder Vergütungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7. Leistungshindernisse und zusätzliche Aufwendungen

Leistungshindernisse, Weisungen, zusätzliche Aufwendungen und Vergütungsansprüche werden nach den gesetzlichen Bestimmungen, den getroffenen Einzelvereinbarungen und den ergänzend geltenden ADSp 2017 behandelt.

8. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Vorschriften und den ergänzend geltenden ADSp 2017. Bei grenzüberschreitenden Straßengüterbeförderungen bleiben die zwingenden Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unberührt.

Hinweis zur Haftungsbegrenzung der ADSp 2017 Ziffer 23 der ADSp 2017 enthält gegenüber § 431 HGB abweichende Haftungshöchstbeträge. Dies betrifft insbesondere multimodale Beförderungen unter Einschluss einer Seebeförderung bei unbekanntem Schadenort sowie zusätzliche Höchstbeträge je Schadenfall und Schadenereignis. Die vollständige Regelung ergibt sich aus der verlinkten Originalfassung der ADSp 2017.

9. Schadensanzeigen und Verjährung

Für Schadensanzeigen und Verjährungsfristen gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzend anwendbaren ADSp 2017 und – soweit einschlägig – die zwingenden Bestimmungen der CMR.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Vorschriften internationaler Übereinkommen, insbesondere der CMR, bleiben unberührt.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig und soweit keine zwingende internationale Zuständigkeit entgegensteht – Steinfurt ausschließlicher Gerichtsstand.

11. Schlussbestimmung

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.